
Agnaten, 1) Im antiken Rom patrilateral verwandte, in der Erbfolge bevorrechtigte Männer. 2) In der Ethnologie männliche oder weibliche (patrilateral verwandte) Personen, die in ausschließlich männlicher Linie von demselben männlichen Ahnen abstammen (agnatische oder patrilineale Filiation)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Agnaten , germanisches Recht: die männlichen Blutsverwandten, die in männlicher Linie vom gemeinsamen Stammvater abstammen (Schwertmagen oder Speermagen); Gegensatz: Spindel- oder Kunkelmagen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Agnaten , römisches Recht: alle der väterlichen Gewalt durch Geburt oder Adoption Unterworfenen; Gegensatz: Kognaten, Blutsverwandte.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Agnaten, , Genealogie: in männlicher Linie verwandte Männer.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Blutsverwandte der Vatersseite
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

- [lateinisch] germanisches Rechtdie Männer der Verwandtschaft von der Vaterseite (Schwertmagen ) ; Gegensatz: Männer und Frauen der Verwandtschaft von der Mutterseite (Kunkelmagen ) .
- [lateinisch] römisches Rechtdie unter gleicher väterlicher Gewalt (patria potestas) lebende Hausgemeinschaft; Gegensatz: Kognaten , der weitere Kreis de...
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Mit Agnaten werden von demselben Stammvater abstammenden männlichen Mitglieder einer Sippe bezeichnet. Beispiel: Alle Söhne eines Vaters, sowie deren Söhne sind im Verhältnis zueinander Agnaten. Mit Kognaten werden die von einem gemeinsamen Elternpaar abstammenden männlichen Mitglieder einer Sippe bezeichnet. Beispiel: Die Söhne eines Vaters ...
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Agnaten (lat., "Hinzu-, Nachgeborne"), Blutsverwandte, die in männlicher Linie von dem gemeinsamen Stammvater herstammen. Das römische Recht unterscheidet nämlich in der Verwandtschaft die Cognatio, die natürliche Blutsverwandtschaft, das auf der Zeugung und der dadurch entstandenen Gemeinschaft des Bluts beruhende Verhältnis, und di...
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(germanisches Recht) die Männer der Verwandtschaft von der Vaterseite ( Schwertmagen ); Gegensatz: Männer und Frauen der Verwandtschaft von der Mutterseite ( Kunkelmagen ).
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(römisches Recht) die unter gleicher väterlicher Gewalt (patria potestas) lebende Hausgemeinschaft; Gegensatz: Kognaten, der weitere Kreis der (blutsverwandten) Sippe.
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