Ạctus der, in der Scholastik das schon Gewordene, im Gegensatz zu dem noch nicht Gewordenen, erst Möglichen. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Actus (lat.), im röm. Recht jede gerichtliche Handlung, dann auch eine außergerichtliche Handlung, an welche rechtliche Wirkungen geknüpft sind. Unter diesen A. hob die juristische Theorie ehedem als eine besondere Gattung die sogen. A. legitimi hervor, zu welchen sie die mancipatio (nach andrer Lesart die emancipatio), acceptilatio, hereditatis... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html