
actum , historisches Wortgut, so viel wie »Rechtshandlung vollzogen, verhandelt«; zum Abschluss von Protokollen, Gerichtsbucheinträgen und ähnlichem mit folgendem Datum (Actum den 3.Februar AO 92).
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Actum (lat., "verhandelt, geschehen") findet sich häufig am Ende, zuweilen aber auch am Eingang von Urkunden und bezieht sich auf die Zeit und den Ort, wo die Handlung geschehen. Eine besonders gebräuchliche Schlußformel in Protokollen etc. ist: "Actum ut supra", geschehen wie oben, d. h. auf die oben erwähnte Weise oder an ...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.