[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Gehörig süß machen, wofür doch süßen oder versüßen üblicher sind Eine Arzeney absüßen. 2) In der Scheidekunst und dem Hüttenwesen bedeutet absüßen, die salzigen und sauern Theile von einem in Säuren aufgelöseten Körper abwaschen. Gold oder Silberkalk absüÃ... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_937