[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit den zwey vordersten Fingern der Hand abbrechen. Eine Blume, eine Pflanze, unreifes Obst abpflücken. Ingleichen durch Pflücken, d. i. Rupfen, kahl machen; eine Gans, ein Huhn abpflücken, welche letztere Bedeutung aber mehr Niedersächsisch ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_611
ab¦pflü¦cken [V.1, hat abgepflückt; mit Akk.; verstärkend mit dem Sinn des Wegnehmens] pflücken; er hat alle Blumen abgepflückt Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303