
abhandengekommene Sachen, Gegenstände, die ihrem rechtmäßigen Besitzer gestohlen wurden, verloren gegangen oder abhandengekommen sind. Bei abhandengekommenen Sachen gibt es keinen gutgläubigen Eigentumserwerb, außer bei Geld, Inhaberpapieren oder auf einer öffentlichen Versteigerung erworbenen Sache...
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