Zweyseitig Bedeutung

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Zweyseitig

Zweyseitig Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. 1. Zwey Seiten habend. 2. Ein zweyseitiger Contract, nach welchem beyde Theile einander etwas leisten; zum Unterschiede von einem einseitigen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1505
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