
Die Rekonziliation (vom lat. reconciliatio: „Wiederherstellung, Versöhnung“) ist ein Begriff aus dem katholischen Kirchenrecht mit zwei ähnlichen Bedeutungen: Zum einen die Wiederheiligung einer geschändeten Kirche durch eine neue Weihe, zum anderen das Aufheben einer Exkommunikation und Wiederaufnahme des Betroffenen in die Kirche. In den ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rekonziliation

Rekonziliation die, katholisches Kirchenrecht: die Wiederversöhnung eines Exkommunizierten mit der Kirche; auch die Wiederheiligung einer Kirche durch neue Weihe nach einer Entweihung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Rekonziliation: 1. Aussöhnung; 2. Wiederaufnahme eines Ausgeschlossenen in die katholische Kirche; 3. neue Weihe einer katholischen Kirche, die entweiht wurde.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42638

Rekonziliation (lat.), Versöhnung; in der katholischen Kirche die Wiederaufnahme des reuigen Sünders in die Kirchengemeinschaft, später auch Absolution genannt (vgl. Entweihung).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Wiederaufnahme eines (religiös) Schuldigen in die kirchliche Gemeinschaft nach der Buße.
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https://www.wissen.de//lexikon/rekonziliation
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