
Zollverfahren nennt man die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung bei der – auch nur vorübergehenden – Einfuhr oder Ausfuhr von Waren. Nichtgemeinschaftswaren, also solche Waren, bei denen der Abgangs- oder Zielort der Sendung nicht in der Europäischen Union liegt, müssen nach der Gestellung bei der zuständigen Zollstelle eine zollr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zollverfahren

Waren unterliegen beim Verbringen in das Zollgebiet der EU (grenzüberschreitender Warenverkehr) der zollamtlichen Überwachung (Art. 37 ZK). Eingeführte Waren müssen der Zollbehörde gestellt werden (Art. 40 ZK). Zur Gestellung ist verpflichtet, wer die Waren in das Zollgebiet der EU verbringt, z.B. L...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/Z/Zollverfahren.htm

Art der zollrechtlichen Behandlung einer Ware. Es wird unterschieden zwischen - Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, - Versandverfahren, - Zolllagerverfahren, - aktive Veredelung, - Umwandlungsverfahren, - vorübergehende Verwendung, - passive Veredelung, - Ausfuhrverfahren
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413

Der ZK der EG kennt insg. acht Z. Im Rahmen der zollrechtlichen Bestimmung kann gewählt werden: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ( Freiverkehr ); Ausfuhrverfahren; Abfertigung zum besonderen Zollverkehr (aktiver und passiver Veredelungsverkehr, Zolllagerverfahren, vorübergehende Verwendung, Umwandlungsverfahren, Versandverfahren)...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zollverfahren/zollverfahren.htm
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