
ist ein Lager für aus- oder einzuführende Waren. Es steht unter der amtlichen Überwachung der Zollbehörden, die Waren können nur mit deren Genehmigung ein- und ausgelagert werden. Zweck des Zollagers ist es, unnötige, Finanzmittel bindende Verzollungen zu vermeiden. Man unterscheidet das Zollverschl...
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Lagerung von unverzollten Waren unter amtlichem Zollverschluss
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https://www.logistik-lexikon.de/

ist ein Lager für aus- oder einzuführende Waren. Es steht unter der amtlichen Überwachung der Zollbehörden, die Waren können nur mit deren Genehmigung ein- und ausgelagert werden. Zweck des Zollagers ist es, unnötige, Finanzmittel bindende Verzollungen zu vermeiden. Man unterscheidet das Zollverschlußlager (kann nur in Begleitung eines Zollb...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zollager/zollager.htm
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