
Zinseszins en - Wiederverzinsung anfallender Zinsen - sind gesetzlich zwar untersagt - Anato-zismus -, können auch nicht im Voraus vereinbart werden. Dagegen kann nachträglich vereinbart werden, dass aufgelaufene Zinsen dem Kapital zugerechnet und mit diesem mitverzinst werden, wie es in der Bankpraxis erfolgt. Für diese gilt § 248 BGB: Dana......
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