Zimmerrecht Bedeutung

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Zimmerrecht

Zimmerrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Zimmerrecht, des -es, plur. inus. ein fast völlig veraltetes Wort, das Recht zu bezeichnen, Gebäude auf seinem Grund und Boden aufzuführen, einen Theil des Grundrechtes.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_750
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