[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Zimmerrecht, des -es, plur. inus. ein fast völlig veraltetes Wort, das Recht zu bezeichnen, Gebäude auf seinem Grund und Boden aufzuführen, einen Theil des Grundrechtes. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_750