
Kostgeld bezeichnet ein Entgelt für die Verköstigung, aber auch zum Beispiel Mahlzeiten, Wohn- und Wäschekosten, die einer Person gezahlt wird. Die Oekonomische Encyklopädie von J. G. Krünitz aus dem Jahr 1858 schreibt dazu, Kostgeld ist "dasjenige Geld, welches man für die Kost, d. i. den Unterhalt, auf gewisse Zeit bezahlt. Dergleichen is....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kostgeld
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Kostgeld, des -es, plur. von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches man für die Kost, d. i. den Unterhalt, auf gewisse Zeit bezahlet.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2081

Kostgeld , Kostgeschäft, s. Kost.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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