
Für die Besteuerung natürlicher Personen (Einkommensteuer) ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz im Inland ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflic...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Das Wohnsitzfinanzamt ist das Finanzamt, welches für die Einkommensteuererklärung eines Steuerpflichtigen zuständig ist. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hier um das Finanzamt, welches im Bereich des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen angesiedelt wurde. Der Steuerpflichtige muss also seine Einkommensteuererklärung dem Finanzamt zu stellen...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Das Wohnsitzfinanzamt ist das Finanzamt, welches für die Einkommensteuererklärung eines Steuerpflichtigen zuständig ist. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hier um das Finanzamt, welches im Bereich des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen angesiedelt wurde. Der Steuerpflichtige muss also seine Einkommensteuererklärung dem Finanzamt zu stellen...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811
Keine exakte Übereinkunft gefunden.