
Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht niederlässt, sich dort auf Dauer oder auf bestimmte Zeit aufzuhalten. Eine Person kann mehrere Wohnsitze, aber nur einen Hauptwohnsitz haben. Dies ist jener Wohnsitz, an dem sich die Person in der ausdrücklichen oder aus den Umständen erkennbaren Absicht niederlässt, hier den Mittelpunkt ihrer Lebens...
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Wohnsitz
[Deutschland] - Die einschlägigen Regelungen zum Wohnsitz finden sich für das Zivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§{§|7|bgb|juris} ff. BGB) und für das Steuerrecht in der Abgabenordnung ({§|8|ao_1977|juris} AO). Im Melderechtsrahmengesetz sowie in den dazugehörigen Meldegesetzen der Länder kommt dieser Begriff n...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland)
[Österreich] - Als Wohnsitz ist in Österreich der Ort definiert, der den Lebensmittelpunkt darstellt. Nach dem Meldegesetz ist nur eín Hauptwohnsitz, aber mehrere Nebenwohnsitze in Österreich möglich. Vom Hauptwohnsitz werden einige Rechte aber auch Pflichten, beispielsweise das Wahlrecht bei Bundeswahlen, aber auch Ve...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Österreich)

ist der örtliche Schwerpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen. Er ist bereits dem römischen Recht bekannt, wird aber erst seit dem Spätmittelalter bedeutsamer. Seit dem 18. Jh. wird seine Begründung und Veränderung formalisiert.Nörr, D., Origo, TRG 31 (1963), 525; Lauter, R., Der Wohnsitz nach dem BGB, 1911; Walser, M., Die Bedeutung des ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

In Deutschland neben dem Namen und dem Geburtsdatum die wichtigste Angabe zur Identifizierung einer Person, so bescheiden ist die Bürokratie. Dabei ist jedoch nicht erlaubt, den W. etwa so anzugeben, obwohl es eindeutig wäre: Ich wohne direkt am Rheinufer, Stromkilometer 423. Tag und Nacht fahren die Schiffe vor meinem Fenster rheinauf u...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42007

Einen rechtmäßigen Wohnsitz hat jemand dort, wo er legal nach dem jeweiligen Recht wohnt und daher auf gesetzlicher Grundlage ein vorübergehendes oder ständiges Aufenthaltsrecht besitzt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Seinen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen inne hat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Nur ein gelegentliches kurzes Verweilen in unregelmäßigen Zeitabständen reicht nicht aus um einen Wohnsitz anzunehm...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Wohnsitz, Domizil, Ort der ständigen Niederlassung einer Person, räumlicher Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse (§§ 7 folgende BGB). Zur Wohnsitzbegründung ist in der Regel volle Geschäftsfähigkeit erforderlich. Minderjährige Kinder haben als gesetzlichen Wohnsitz den Wohnsitz der Eltern. Steht d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Wohnsitz wird gemäß § 7 BGB, der Ort bezeichnet, an dem sich jemand ständig niederlässt. Dabei meint Ort die jeweils kleinste zuständige Verwaltungseinheit, i.D.R. ist das die politische Gemeinde. Im Unterschied zum gewöhnlichen Aufenthaltsort, muss zum Wohnsitz eine enge rechtliche Beziehung bestehen. Beispiel: Der Student A wohnt bei s...
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https://www.lexexakt.de/glossar/wohnsitz.php

Wohnsitz (lat. Domicilium), derjenige Ort, an welchem eine Person den Aufenthalt nimmt in der Absicht, ständig dort zu bleiben. Die Ehefrau teilt den W. des Ehemanns, das eheliche, unselbständige Kind denjenigen des Vaters und das uneheliche den W. der Mutter. Vgl. Domizil.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. § 7 BGB., der auch in den Schutzgebieten gilt (§ 3 SchGG. § 19 Ziff. 1 KonsGG.), bestimmt im ersten Absatz: 'Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.' Damit gibt das Gesetz nur die Voraussetzungen an, unter denen ein Wohnsitz begründet wird; der Begriff ...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

die rechtlich vielfach und in allen Rechtsgebieten bedeutsame ständige Niederlassung an einem Ort oder auch an mehreren Orten (z. B. 2. Wohnsitz). Erforderlich für die rechtswirksame Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes im Rechtssinn ist ein diesbezüglicher Willensentschluss (Wohnsitzwillen). Nicht voll Geschäftsfähige können ohne W...
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https://www.wissen.de//lexikon/wohnsitz
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