
Zieht ein Rentner von den neuen in die alten Länder oder umgekehrt, bleibt die bisherige Rentenhöhe grundsätzlich unverändert. Lediglich bei der Einkommensanrechnung auf eine Rente wegen Todes richtet sich nach den Werten für die alten bzw. neuen Länder. Für die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersteilrenten und anteiligen Erwerbsminderungsrente...
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