
Steuerpflichtige Versorgungsbezüge liegen vor, wenn eine Witwe/ ein Witwer aus dem früheren Dienstverhältnis des verstorbenen Ehegatten eine Pension bezieht. Für diese Bezüge wird ein Versorgungsfreibetrag von 40 Prozent gewährt, dabei bleiben jedoch maximal 3.072 &euro...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
Keine exakte Übereinkunft gefunden.