
Als Weistum wird eine historische Rechtsquelle bezeichnet, die in der Regel mündlich überliefert oder nach Verhandlungen protokolliert wurde. Grimm führt es zurück auf „kollektive Aussage rechtskundiger Männer über das bestehende Recht“, wobei hier in erster Linie der Vorgang der unmittelbaren Rechtfindung gemeint ist und nicht die gesch...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Weistum

ist das durch mündliche Erklärung alter Männer als bestehend erwiesene
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Weistum (ahd. wistuom = Weisheit; von wisen = belehren, das Recht wissen lassen). ûber Rechte und Pflichten der Angehörigen eines grundherrschaftlichen Verbandes (bestehend aus dem Grundherrn und seinen Hintersassen), entwickelten sich - aus Gewohnheitsrecht und Gerichtsurteilen - mündlich weiterger...
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Weistum , Rechtsweisung, Aussage rechtskundiger Männer über das geltende Recht, die entsprechend der mittelalterlichen Auffassung vom Wesen des Rechts nicht selbstständige Setzung, sondern Findung und Verkündung vorgegebenen Rechts (Gewohnheitsrecht) bedeutete. Die Stammesrechte und viele Reichsgese...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Aufzeichnung von überlieferten Gewohnheitsrechten. Im Mittelalter bildeten sie die wichtigst Quelle für das bäuerliche Leben
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Mit Weistum wird im Mittelalter eine abstrakte Entscheidung eines Gericht oder eines anderen Gremiums über die Rechtmäßigkeit oder die Auslegung eines Rechtsatzes bezeichnet. Heute würde man von einem Urteil in einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle reden.
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https://www.lexexakt.de/glossar/weistum.php

Weistum , im Mittelalter die von den Schöffen gegebene Rechtsnachweisung; dann überhaupt jede urkundliche, von Gemeinden oder Schöffenkollegien gegebene Erklärung über bestehendes Recht, namentlich Gewohnheitsrecht, in einzelnen Orten. Dergleichen Weistümer, welche oft sehr alte Rechtssatzungen und Rechtsgebräuche enthalten und zum Teil noch...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Mittelalter auf Befragen von Rechtskundigen erteilte Feststellung des Gewohnheitsrechts auf der Versammlung der Rechtsgenossen, auf dem Reichstag (Reichsweistum), vor allem aber in der Dorfgenossenschaft durch die Ältesten oder Schöffen, häufig unter Mitwirkung des Grundherrn; „gewiesenes“ Recht.
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https://www.wissen.de//lexikon/weistum
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