[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Waisenmutter, plur. die -mütter, eine weibliche, gemeiniglich bejahrte Person, welche in einem Waisenhause die Stelle der Mutter vertritt; zum Unterschiede von dem Waisenvater. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_303