
Wahlkonsul (Handelskonsul), s. Konsul, S. 40.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

der in seinem Heimatstaat amtierende Konsul eines fremden Staats (im Unterschied zum Berufskonsul, der Angehöriger des Auswärtigen Dienstes ist). Wahlkonsuln sind meist Staatsangehörige, die über kommerzielle Verbindungen zu dem fremden Staat verfügen und von diesem mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden. Deutschland ist in der.....
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