
Eine Orderklausel ist ein Vermerk auf einem Orderpapier, der die Übertragung des Papiers auf einen anderen als den im Papier genannten Berechtigten ermöglicht oder ausschließt. == Arten == Das Wort „Order“ stammt vom französischen Begriff Ordre, was in diesem Zusammenhang als „Anweisung“ oder „Auftrag“ übersetzt werden kann. Die O...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Orderklausel

Der Vermerk «oder an Order» nach dem Namen des Begünstigten ermöglicht die Übertragung eines Wertpapiers durch Indossament. Bei gesetzlichen Orderpapieren (z.B. Wechsel, Checks, Namenaktien) ist die Orderklausel unwesentlich, da diese Wertpapiere von Gesetzes wegen indossiert werden können.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Vermerk auf einem hierfür zugelassenen Wertpapier, durch den es zum Orderpapier wird und mittels Indossament übertragen werden kann (gekorenes Orderpapier), z.B. `an die Order von ... (namentlich genannte Person)` oder `an ... (namentlich genannte Person) oder dessen Order`. Bei den geborenen Orderpapieren (Wechsel, Scheck, Namensaktie) wird die ...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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