
Die Strafbarkeit der Vorteilsgewährung ist in {§|333|StGB|dejure} StGB geregelt. Hiernach ist derjenige strafbar, der einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt. == Verwa...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vorteilsgewährung

strafbare Handlung 1. eines Amtsträgers, eines für den öffentl. öffentlichen Dienst Verpflichteten, eines Richters oder Schiedsrichters bzw...
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https://www.wissen.de//lexikon/vorteilsgewaehrung
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