[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Vorboth,
(nicht gebräuchlich) des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte vorbiethen, ein im Hochdeutschen ungewöhnlich gewordenes Wort, die Vorladung, Citation vor Gericht zu bezeichnen; im Oberdeutschen Fürboth, Fürgeboth, Fürladung, Fürheischung.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1500
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