
Der Vorbereitungsdienst ist die von einem Beamten zur Vorbereitung auf sein späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Ausbildungszeit, während der er als Anwärter (einfacher, mittlerer, gehobener Dienst) bzw. Referendar (höherer Dienst) tätig ist. Vorbereitungsdienste sind für alle Laufbahngruppen vorgesehen und s...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vorbereitungsdienst

Ist Teil der Ausbildung von Beamten. Der juristische Vorbereitungsdienst ist aber auch Voraussetzung für die Tätigkeit als Anwalt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/vorbereitungsdienst.php

die praktische Ausbildung der Juristen und Philologen zwischen ihrer 1. und 2. Staatsprüfung als Referendare.
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https://www.wissen.de//lexikon/vorbereitungsdienst
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