
ist die in der zweiten Hälfte des 20. Jh.s geforderte Haftung für die Verletzung eines Vertrauens. Treu und GlaubenCanaris, C., Die Vertrauenshaftung, 1971 ; Vertrauen, hg. v. Frebert, U., 2003
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Hierunter versteht man - über die Haftung für Verschulden beim Vertragsschluss hinaus - die Haftung nicht an einem Vertrag beteiligter Personen (z.B. Vertreter), die am Zustandekommen oder an der Durchführung des Vertrags maßgeblich mitwirken und hierdurch beim Vertragspartner das Vertrauen auf die ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/V/Vertrauenshaftung.htm

Hierunter versteht man – über die Haftung für Verschulden beim Vertragsschluß hinaus – die Haftung nicht an einem Vertrag beteiligter Personen (z.B. Vertreter), die am Zustandekommen oder an der Durchführung des Vertrags maßgeblich mitwirken und hierdurch beim Vertragspartner das Vertrauen auf die ordnungsgemäße Erfüllung erwecken...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/V/Vertrauenshaftung.html

Von Vertrauenshaftung spricht man bei der Haftung eines nicht am Vertrag Beteiligten (z.B. Vertreter), der am Zustandekommen maßgeblich beteiligt war und dadurch beim Vertragspartner ein Vertrauen in die ordungsgemäße Erfüllung des Vertrages geweckt hat (§ 311 Abs. 3 BGB). Voraussetzungen • Eigenes Interesse des Vertreters am Vertrag &bu...
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https://www.lexexakt.de/glossar/vertrauenshaftung.php
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