
Beim Versicherungsobligatorium (nachfolgend Obligatorium) handelt es sich um die vom Staat der Bürgerin oder dem Bürger auferlegte Pflicht, sich gegen Risiken wie Alter oder Unfall zu versichern. Das Gegenstück bildet die freiwillige Versicherung. Dem Obligatorium liegt die Erkenntnis zugrunde, dass bei Freiwilligkeit oft für un...
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