
ist die Kundgabe eines Gedankens. Recht bedarf zu seiner Wirksamkeit vielfach der V. Zur Sicherung der V. werden bereits im römischen Altertum die Zwölf-Tafel-Gesetze in Bronze auf dem Forum (Markt) aufgestellt. In Ermangelung der Schriftform erfolgt die V. zumindest zunächst mündlich. Seit dem Spätmittelalter wird das geltende Recht an vielen...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Verkündung, Recht: die öffentliche mündliche Bekanntmachung gerichtlicher Entscheidungen; auch die Veröffentlichung von Gesetzen u. a. Rechtsvorschriften in einem Gesetzblatt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Verkündung wird bei Urteilen, dass öffentliche Verlesen des Urteilstenors durch den/die vorsitzende Richterin bezeichnet. Erst durch die Verkündung wird das Urteil existent. Im Zivilprozess ist das Urteil gemäß § 310 ZPO in dem Termin zu verkünden in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird. Geschieht dies nicht, muss das Gericht ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/verkuendung.php
(Prozessrecht) mündliche Bekanntmachung von gerichtlichen Entscheidungen (Urteile u. Ä.) in öffentlichen Sitzungen.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/verkuendung-prozessrecht
(Staatsrecht) amtliche Veröffentlichung von Rechtsvorschriften, ohne die diese nicht rechtswirksam werden können.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/verkuendung-staatsrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.