
Grundsätzlich können zivilrechtliche Ansprüche nach 3 Jahren (manche nach 30 oder 40 Jahren), strafrechtliche Ansprüche nach 1-20 Jahren nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Short version in English
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Verj%C3%A4hrung

ist der durch Zeitablauf eintretende Rechtsverlust. In fester Form wird die V. als (lat.) praescriptio (F.) temporis aller Klagen von den römischen Kaisern Honorius (393-423) und Arcadius bzw. Theodosius II. (424)
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Verj. (lat. praesciptio) nennen wir den Erwerb einer Sache, die jemand im Eigentum hatte, durch einen andern od. das Freiwerden v. einer Verpflichtung bloß durch den Ablauf der Zeit. 1. Erwerbende V. (pr. acquisitiva od. usucapio, im österr. Gesetz Ersitzung) ist Eigentumserwerb durch redl. Besitz einer fremden Sache während der g...
Gefunden auf
https://stjosef.at/morallexikon/verjaehr.htm
(Zivilrecht) Verjährung im Zivilrecht: Im Zivilrecht versteht man unter der Verjährung ein Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch als solchen, sondern verhindert seine Durchsetzbarkeit. Der BGH hat den Z...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/V/Verjaehrung_Zivilrecht.htm

Im Zivilrecht (§ 194 BGB) wird damit der zeitliche Ablauf der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs bezeichnet. Ein verjährter Anspruch besteht weiterhin, er ist nur nicht mehr durchsetzbar und somit wirkungslos geworden, weil der Schuldner auf Grund der Verjährung der zu spät eingefo...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Allg.: V. bezeichnet eine festgelegte zeitliche Frist, nach deren Ablauf bestimmte Rechte (Forderungen, Ansprüche) nicht mehr geltend gemacht werden können.1) Die privatrechtliche V. beträgt generell 3 Jahre. Dagegen beträgt die Verjährung 30 Jahre u.a. bei rechtskräftigen Ansprüchen und gerichtlichen Vergleichen und bei Herausgabeansprüche...
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Eine rechtliche Bedingung, die dem Leistungsschuldner nach BGB üü 194-218 ein Leistungsverweigerungsrecht zubilligt. V. setzt einen Fristabauf voraus, tritt aber nicht automatisch ein, sondern erst durch die Verjährungseinrede. Die Regelfrist für...
Gefunden auf
https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=V&id=29108&page=1

Ein Wettbewerbsverstoß verjährt in 6 Monaten ab Kenntnisnahme durch den Abmahnberechtigten. Bei Dauerverstößen (z.B. übertriebene Firmenbezeichnung, Markenverletzung) nutzt dies jedoch nichts. Auch wenn man sich auf Verjährung beruft und gleichzeitig sein Tun verteidigt, begründet man eine Erstbegehungsgefahr für künftige Verstöße, bei d...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Ansprüche auf Sozialleistungen, also auch der Rentenanspruch, verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Die Verjährung wird durch schriftlichen Antrag auf die Sozialleistung (den Rentenantrag) oder durch Erhebung eines Widerspruchs unterbrochen. Die Unterbrechung dauert bis zur Bekanntgabe der Entscheidung ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Ein Wettbewerbsverstoß verjährt in 6 Monaten ab Kenntnisnahme durch den Abmahnberechtigten. Bei Dauerverstößen (z.B. übertriebene Firmenbezeichnung, Markenverletzung) nutzt dies jedoch nichts. Auch wenn man sich auf Verjährung beruft und gleichzeitig sein Tun verteidigt, begründet man eine Erstbegehungsgefahr für künftige Verstöße, bei d...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Der Ablauf der Verjährungsfrist wird durch den Rentenantrag oder durch Einlegung eines Widerspruchs gehemmt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

bedeutet, daß nach einem bestimmten Zeitablauf ein Anspruch (z.B. Geldforderung) zwar weiterhin bestehen bleibt, seine Erfüllung jedoch nicht mehr erzwungen werden kann (z.B. durch gerichtliches Mahnverfahren). Hat ein Schuldner eine verjährte Forderung erfüllt, kann er sich jedoch nicht auf Verjähr...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung erlöschen durch die Verjährung Anspüche des Staates auf die Steuerschuld. Hierbei ist zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung zu unterscheiden. Festsetzungsverjährung Die Festsetzungsverjährung gilt i...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Verjährung Privatrecht: der Verlust der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs, der innerhalb einer gesetzlichen Frist (Verjährungsfrist) nicht geltend gemacht worden ist (§§ 194 folgende BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB, z. B. Forderungen aus unerlaubter Handlung, a...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Verjährung Steuerrecht: Steuerverjährung.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Verjährung Strafrecht: Man unterscheidet Strafverfolgungsverjährung und Strafvollstreckungsverjährung. Die Strafverfolgung verjährt bei Vergehen und Verbrechen je nach Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe in 3, 5, 10, 20 oder 30 Jahren (§ 78 StGB). Die Verjährung beginnt mit Beendigung der Str...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Auch die Gesamtsozialversicherungsbeiträge unterliegen einer Verjährung. Sie verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. z.B. Beiträge, die 1996 fällig werden, verjähren demzufolge am 31.12.2000. Vom Grundsatz der vier Jahre gibt es eine Ausnahme: Beiträ...
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Über Anlaufhemmung vgl. § 170 AO, Ablaufhemmung § 171 AO. Zahlungsverjährung, d.h. V. des festgesetzten Zahlungsanspruchs, in 5 Jahren; sie führt zum Erlöschen des Zahlungsanspruchs (§§ 228–232 AO).
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/V/Verjaehrung.html

Verjährung bedeutet, dass nach einer bestimmten Zeit ein vorher bestandener Anspruch erlischt. Das Steuerrecht unterscheidet zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung. Bei Eintritt der Festsetzungsverjährung kann eine bis dahin nicht festgesetzte Steuer nicht mehr erhoben...
Gefunden auf
https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Verjaehrung.html

Jeder Anspruch, jede rechtliche Forderung kann verjähren, d.h. sie erlischt nach einer bestimmten, vom Gesetzgeber festgelegten Frist. Auch die Kapitalforderung, die eine Schuldverschreibung verbrieft, kann verjähren; ebenso der Anspruch auf die Zinsen. Beim Kapital beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre nach Fälligkeit, bei Zinsen drei Jahre n...
Gefunden auf
https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Verjährung (Praescriptio), die Umwandlung eines thatsächlichen Zustandes in einen Rechtszustand durch Zeitablauf. Ist auch das Rechtsinstitut der V. in dem strengen Recht nicht begründet, so erscheint es doch durch das Gebot der Billigkeit und durch seine Zweckmäßigkeit als gerechtfertigt. Denn es würde zu den größten Unzuträglichkeiten fÃ...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

bedeutet, daß nach einem bestimmten Zeitablauf ein Anspruch (z.B. Geldforderung) zwar weiterhin bestehen bleibt, seine Erfüllung jedoch nicht mehr erzwungen werden kann (z.B. durch gerichtliches Mahnverfahren). Hat ein Schuldner eine verjährte Forderung erfüllt, kann er sich jedoch nicht auf Verjährung berufen und Rückgabe verlangen. Die Ve.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verjaehrung/verjaehrung.htm
(bürgerliches Recht) die zeitliche Begrenzung der Befugnis, ein Recht auszuüben; nach Ablauf der Verjährung steht dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. 1. 2002 3 Jahre (§ 195 BGB). Ansprüche auf Übe...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/verjaehrung-buergerliches-recht
(Strafrecht) Verjährung: Fristen im Strafrecht Verjährungsfristen im Strafrecht Verjährungsfrist Strafhöhe / Straftatbestand Strafverfolgung 30 Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind 20 Jahre bei Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren bed...
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/verjaehrung-strafrecht

engl.: limitation. Bei Honorar- und Auslagenansprüchen bei privatzahnärztlichen Leistungen gilt ab 2002 eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (bisher zwei Jahre), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Zahlungspflichtige hiervon Kenntnis erhalten hat. Die Zeit der Gewährleistungsansprüche...
Gefunden auf
https://www.zahnwissen.de/lexikon_V.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.