[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. für straffällig, für einen Übertreter eines Strafgesetzes erklären. 1. Eigentlich (1) Im gerichtlichen Verstande. Jemanden zum Tode verdammen. Ihn wegen eines Verbrechens zu einer Geldstrafe verdammen. Dein Mund wird dich verdammen, Hiob 15, 6. Welchen die Götter (die Ob...
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(Text von 1910) Verdammen
1). Verurteilen
2). Man
verurteilt nur Personen, man
verdammt (von lat.
damnare, für schuldig erklären) auch Sachen. Johann Hus wurde auf der Kirchenversammlung zu Kostnitz zum Feuertode
verurteilt und seine Lehren wurden
verdammt. Ver...Gefunden auf
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