
Zinsgleitklausel, vertragliche Vereinbarung, wonach der Zinssatz für eine Schuld (z. B. Kredit) oder Forderung (z. B. Spareinlage) nach einer bestimmten Laufzeit oder bei bestimmten Veränderungen von Referenzzinssätzen an die veränderten Kapitalmarktverhältnisse angepasst wird; charakteristisch für ...
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Die sogenannte Zinsgleitklausel beschreibt eine im Frühjahr 1997 von den Konsumentenschützern durchgesetzte automatische Bindung der privaten Kreditzinsen an die Kapital- und Geldmarktrendite.…
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