
Stoffeinteilung entsprechend der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF). Die Einteilung erfolgt aufgrund des Flammpunktes und der Wassermischbarkeit. Beispielsweise gehören nicht-wassermischbare Stoffe mit einem Flammpunkt < 21 °C der VbF-Klasse AI an.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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