
Die Urteilsschelte gehört zum mittelalterlichen Gerichtsverfahren und hängt eng mit der Urteilsfindung zusammen. Die Urteilsschelte ist ein Konflikt zwischen verschiedenen Urteilsfindern und nicht etwa ein Konflikt zwischen einem Urteilsfinder und einem Verurteilten. Der Verurteilte hat nicht das Recht der Urteilsschelte, sonst würde jedes Geri...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Urteilsschelte

ist die Behauptung der Rechtswidrigkeit des Urteils. Sie führt im Frühmittelalter vermutlich zum Zweikampf zwischen Urteilsverfasser und Urteilsschelter. Dies hält noch der Sachsenspiegel (1221-4) für möglich, ohne dass die Rechtswirklichkeit entsprechende Fälle belegt. Vielmehr entscheidet im Hochmittelalter über die U. bereits das höhere ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Urteilsschelte. Wofern sich eine im Prozess unterlegene Partei ungerecht behandelt fühlte, konnte sie die Urteilsfinder beklagen (schelten). Die Urteilsschelte musste nach dem Vorschlag des Urteils und vor dessen Inkrafttreten vorgebracht werden. Als Schelter konnte jeder Gerichtsfähige auftreten, a...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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