
ist die in der frühen Neuzeit in bestimmten Fällen notwendige Bestätigung eines Urteils durch den absoluten Landesherrn (z. B. hängt in Preußen im 18. Jh. ein die Todesstrafe oder eine mindestens zehnjährige Gefängnisstrafe verhängendes Urteil von der Bestätigung des Staatsoberhauptes ab). Das Urteil wird erst mit der Bestätigung voll wir...
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