[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Unterkönig, des -es, plur. die -e, ein vornehmer Beamter eines Königes, welcher in einer Provinz dessen Person vorstellet, und dieselbe unter ihm in seinem Nahmen regieret. Man pflegt das Französ. Vice-Roy zuweilen mit diesem Worte zu geben; denn im Deutschen Reiche ist es als ein Nahm...
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