
Ist der Ehemann oder die Ehefrau gegenüber dem Partner zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, gelten diese Zahlungen steuerlich als außergewöhnliche Belastungen. Bis zu einem Betrag von 7.680 € (ab Veranlagungszeitraum 2004) können die geleisteten Zahlungen bei der Einkommensteuererklärung ...
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