[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. welches doch seltener vorkommt, durch kein Zeugniß bekannt gemacht, als der Gegensatz von bezeugt. Gott hat sich selbst nicht unbezeugt gelassen, Apost. 14, 17 Ja er, zu dessen Licht kein irdisch Auge steigt, Ließ keinem Sterblichen sein Wesen unbezeugt, Gieseke.
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