
(bzw. Oberamtmann), Amtsbezeichnung im Burgenland für den Gemeindesekretär. Short version in English
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Amtmann

Der Amtmann war im deutschsprachigen Raum seit dem Mittelalter der oberste Dienstmann eines vom Landesherrn zur Territorialverwaltung von Gutshöfen, Burgen und Dörfern geschaffenen Amtes. Er gehörte meist dem Adel oder dem Klerus an, in Städten oft auch den wohlhabenden Schichten des Bürgertums. Er residierte im Amthaus und trieb im Amtsbezir...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Amtmann
[Burgenland] - Im Burgenland (Österreich) ist der Amtmann ein Amtstitel für Gemeinde-Bedienstete. Nach burgenländischem Landesgesetz führen Gemeinde-Beamte der Dienstklasse III den Amtstitel „Gemeindeamtmann“ und jene der Dienstklassen IV bis V „Gemeindeoberamtmann“. Die weibliche Form dieser Amtstitel ist „Ge...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Amtmann_(Burgenland)

Inhaber eines Amtes irgendwelcher Art I. Dienstmann, Ministeriale, insbesondere Inhaber eines Hofamts II. Würdenträger III. Beamter, Angestellter im allgemeinen Sinne IV. Verwalter eines speziellen Amtes, nach Bedeutung und Rang sehr schwankend 1 landesherrlicher Beamter Verwaltung u...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Amtmann, des -es, plur. die Amtmänner und Amtleute. 1) Derjenige, der einem landesherrlichen Kammeramte vorgesetzet ist; wo doch die Obliegenheiten und Befugnisse eines Amtmannes nicht in allen Gegenden einerley sind. An manchen Orten hat er so wohl die Justizpflege, als die Hebung der K...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1846

Amtmann, Familiennamenforschung: Amman.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Amtmann, seit dem späten Mittelalter Verwaltungsbeamter für einen Bezirk der Landesherrschaft (auch Meier, Pfleger, Vogt). Heute beamtenrechtliche Amtsbezeichnung (gehobener Dienst).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- Amt¦mann [m. 4 , Pl. auch Amts¦leu¦te] Verwaltungsbeamter im gehobenen Dienst
- Amtsbezeichnung für Beamte des gehobenen Dienstes (z. B. Justiz-, Regierungs-, Stadtamtmann) ; oberste Stufe Amtsrat (Oberamtmann) .
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Amtmann (mhd. amtman, ambetman, amman; lat. officialis, procurator). Der mit einem Amt Beauftragte; ursprünglich vor allem der Verwalter eines grundherrlichen Hofverbandes, seit dem SMA. besonders der landesherrliche Verwaltungs- und Gerichtsbeamte eines bestimmten Sprengels - des 'Amtes'. Er wa...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Amtmann , im allgemeinen jeder, der ein Amt bekleidet, daher ehemals jeder Staatsdiener; insbesondere hieß so derjenige Beamte, welcher in einem bestimmten Amtsbezirk die Rechtspflege und die Verwaltung wahrzunehmen hatte. Nach der Trennung der Justiz von der Verwaltung wurde in manchen Staaten der Titel A. für den Einzelrichter, entsprechend dem...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

wird der mit der Verwaltung des Unterbezirks Savai'i (s.d.) in Samoa (s.d.) betraute Beamte benannt. In den übrigen Schutzgebieten findet sich A. nur in der Zusammensetzung Bezirksamtmann (s. d.).
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Amtsbezeichnung für Beamte des gehobenen Dienstes (z. B. Justiz-, Regierungs-, Stadtamtmann); oberste Stufe Amtsrat (Oberamtmann).
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https://www.wissen.de//lexikon/amtmann
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