[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. auf keine nachtheilige Art eingeschränkt. Ein aufgeklärtes und unbefangenes Gemüth, welches von keinen Vorurtheilen oder Leidenschaften eingeschränkt wird, ein unbefangenes Gewissen, nicht ein reines Gewissen, sondern ein aufgeklärtes, welches durch keine Grundsätze auf ein...
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(Text von 1910) Unbefangen
1). Dreist
2). Frech
3). Der Mensch findet sich in seinem Denken und Handeln durch Umstände, die teils in der Sache selbst liegen, teils durch äußere Verhältnisse veranlaßt werden, bestimmt und beschränkt. Wenn er nun diese Hindernisse, die ein rasches entschiedenes Urteil oder ein ...
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