
Das Territorialitätsprinzip (auch Territorialprinzip genannt) betrifft die Rechtsanwendung und beschäftigt sich hierbei mit der Frage, welches Recht auf welche Personen wann und an welchem Ort anwendbar ist. Generell sagt das Territorialitätsprinzip, dass alle Personen der Oberhoheit und den Gesetzen des Staates unterworfen sind, auf dessen Ter...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Territorialitätsprinzip

ist der Grundsatz der gebietsmäßigen Abgrenzung. Das T. bildet einen Gegensatz zum Personalitätsprinzip. Es gewinnt vor allem seit dem 12. Jh. allgemeine Bedeutung.Kroeschell, DRG 1 Hochmittelalterliche Territorialstrukturen in Deutschland und Italien, hg. v. Chittolini, G. u. a., 1996
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

1) T. bezeichnet das in allen modernen Staaten geltende Rechtsprinzip, demzufolge alle Personen, die sich auf dem Gebiet eines Staates befinden, dem Recht und der Staatsgewalt des entsprechenden Staates unterliegen. 2) Im engeren Sinne wird der Begriff T. für jene Regelung der Staatsangehörigkeit verwendet, bei der ein Kind die Staatsangehörigke...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Territorialitätsprinzip, Grundsatz, nach dem der räumliche Aspekt (meist das Hoheitsgebiet eines Staates) für die Rechtsgeltung und -anwendung ausschlaggebend ist. Auf der Gebietshoheit basierend, ist das Territorialitätsprinzip ein Wesenszug des modernen Staates. Es herrscht vor im gesamten öff...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

s. Konsulargerichtsbarkeit.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
(internationales Privatrecht) ein Anknüpfungsgrundsatz, nach dem (im Gegensatz zum Personalitätsprinzip ) diejenige von mehreren beteiligten Rechtsordnungen maßgebend ist, in deren Geltungsbereich sich der zu beurteilende Sachverhalt (z. B. Vertragsschluss, Unfall) ereignet hat.
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https://www.wissen.de//lexikon/territorialitaetsprinzip-internationales-pri
(internationales Strafrecht) der Grundsatz, wonach inländisches Recht auf alle im Inland begangenen Taten Anwendung findet ohne Rücksicht auf die Nationalität des Täters und des Verletzten.
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(Staats- und Völkerrecht) die sich aus der Gebietsherrschaft ergebende Zuständigkeit des Staats (Gegensatz: Personalitätsprinzip ), besagt, dass der Staat die Hoheitsgewalt gegenüber allen Personen geltend machen kann, die sich auf seinem Territorium befinden (einschließlich Staatenloser und fremder Staatsangehöriger).
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(Staatsangehörigkeitsrecht) der in vielen Ländern geltende Grundsatz, wonach sich die Staatsangehörigkeit nach dem Land der Geburt richtet; Gegensatz: Personalitätsprinzip.
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