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Tausch Logo #42000 Tausch ist eine rechtswirksame gegenseitige Übertragung von Waren, Dienstleistungen und/oder Werten zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. Ein Tausch wird abgegrenzt von der Gabe und von der Schenkung durch das jeweils einseitige aktive Handeln aus eigenen Motiven. == Etymologie == Das Substantiv Tausch ist aus dem Verb tauschen im...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Tausch

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Tausch Logo #42000[Begriffsklärung] - Tausch bezeichnet und ist der Name von folgenden Personen: Siehe auch: ...
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Tausch Logo #42000[Soziologie] - In der Soziologie werden unterschiedliche Tausch-Konzepte verwandt. In der einen oder anderen Form haben alle klassischen soziologischen Autoren das Thema Tausch berücksichtigt. Bekannte Soziologen im Bereich der Tauschtheorie waren Marcel Mauss, Franz Oppenheimer, Claude Lévi-Strauss, George C. Homans, Pet...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Tausch_(Soziologie)

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Tausch Logo #42015ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich beide Seiten zur Hingabe eines bestimmten, nicht in Geld bestehenden Gegenstandes verpflichten. Der Tausch erscheint schon früh. Er wird zeitweise als Realvertrag eingeordnet. In seiner tatsächlichen Bedeutung wird er mit Entstehung der Geldwirtschaft vom Kauf rasch zurückgedrängt.Kaser § 45 I 1; Hüb...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Tausch Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Tausch, des -es, plur. die -e, die Handlung, da man eine Sache oder Waare gegen eine andere überläßt; zum Unterschiede von dem Kaufe, wo man Geld für Waare gibt. Einen Tausch mit jemanden treffen, machen. Einen Tausch schließen. Der Tausch ist gemacht. Bey den Kaufleuten ist dafür a...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_301

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Tausch Logo #42090Anders als beim Kauf besteht beim T. die Gegenleistung für einen hingegebenen Gegenstand nicht in Geld, sondern in anderen Vermögens- oder sonstigen Werten. Der Annahme eines T. steht nicht entgegen, daß die Differenz zwischen den beiderseitigen Leistungen in Geld ausgeglichen wird; ist jedoch die G...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/t/Tausch.htm

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Tausch Logo #42010Bargeldlose Verwertung philatelistischen Materials zur Ergänzung und Erweiterung der Sammlung.
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Tausch Logo #42083Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut im Wege eines Tausches übertragen, bemessen sich die Anschaffungskosten nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes. Lag der Buchwert des Wirtschaftsgutes unter dem gemeinen Wert, kommt es mit dem Tausch zu einer Gewinnrealisierung. Beispiel: Ein...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Tausch Logo #42134Tausch, Familiennamenforschung: 1) ûbername zu mittelhochdeutsch tŠ«sch »Täuschung, Betrug; Schelmerei, Gespött, Spaß«. 2) Berufsübername zu mittelhochdeutsch tŠ«sch »Tausch« für einen Händler.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Tausch Logo #42134Tausch, Völkerkunde: der Gütertransfer in nicht marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaften auf der Basis von Gegenseitigkeit und Wertausgleich. Mit der gegenseitigen Warenergänzung, dem Aufbau sozialer wie moralischer Verpflichtungen und durch einen rituellen Tauschakt werden formale Beziehung...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Tausch Logo #42134Tausch, den Regeln des Kaufs folgender gegenseitiger Vertrag, bei dem die Leistungen in individuellen Werten ohne Festlegung eines in Geld ausgedrückten Kaufpreises erfolgen (§ 480 BGB).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Tausch Logo #42047Der Tausch ist in § 480 BGB geregelt und ist die im Gesetz verwendete Bezeichnung für einen Tauschvertrag, welcher die Parteien zur gegenseitigen Übertragung des Eigentums an einem bestimmten Gegenstand verpflichtet. Im Gegensatz zum Kaufvertrag ist beim Tausch kein Entgelt zu zahlen sondern eine zuvor vereinbarte Sache als Gegenleistung zu übe...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Tausch Logo #42811Der Tausch ist in § 480 BGB geregelt und ist die im Gesetz verwendete Bezeichnung für einen Tauschvertrag, welcher die Parteien zur gegenseitigen Übertragung des Eigentums an einem bestimmten Gegenstand verpflichtet. Im Gegensatz zum Kaufvertrag ist beim Tausch kein Entgelt zu zahlen sondern eine zuvor vereinbarte Sache als Gegenleistung zu übe...
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Tausch Logo #42834Eines der im BGB normierten Schuldverhältnisse. Beim Tausch werden Güter gegen Güter anstatt Güter gegen Geld gegeben. Es stehen sich als jeweilige Schuld zwei Warenforderungen gegenüber. Die Vorschriften über den Kaufvertrag sind entsprechend anwendbar, § 480 BGB.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/tausch.php

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Tausch Logo #42881Bezeichnung für die bargeldlose Verwertung philatelistischen Materials zur Ergänzung und Erweiterung der Sammlung. Meist wird gleichartiges Material (Marke gegen Marke, Beleg gegen Beleg) getauscht.
Gefunden auf https://www.phila-lexikon.de/

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Tausch Logo #42295
  1. Tausch (Tauschgeschäft, Tauschvertrag, Permutatio), der Vertrag, durch welchen sich jeder von beiden Vertragschließenden zur wechselseitigen Hingabe einer Sache an den andern verpflichtet. Im Gegensatz zum Kaufvertrag, wobei sich der eine Vertragschließende (der Verkäufer) zur Hingabe der Ware, der andre (der Käufer) zur ûbergabe eine...
    Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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    Tausch Logo #42175(Text von 1910) Umsetzen 1). Tauschen 2). Wechseln 3). Umsatz 4). Tausch 5). Wechsel 6). Tauschen heißt überhaupt, eine Sache für eine andere, die man empfängt, hingeben, z. B. ein Buch gegen ein anderes umtauschen u. dgl. Umsetzen heißt, Waren oder Gegenst...
    Gefunden auf https://www.textlog.de/synonyme-umsatz-tausch-wechsel.html

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    Tausch Logo #42871primitive Form der Güterübertragung; wechselseitige Übergabe von Waren, Geschenken u. Ä.; rechtlich ein gegenseitiges Rechtsgeschäft, auf das die Vorschriften über den Kauf entsprechend Anwendung finden (§ 480 BGB). – Ebenso in der Schweiz nach Art. 237/238 OR. – In Österreich ist der Tausch in §§ 1045 – 1052 ABGB u...
    Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/tausch
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