Subsidiärhaftung Bedeutung

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Subsidiärhaftung

Subsidiärhaftung Logo #42521Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auf betriebliche Altersversorgung ein. Dies gilt auch dann, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. Wird der Versorgungsträger z. B. insolvent und kann die übernommenen Leistungen nicht mehr erbringen, haftet der Arbeitgeber für den Fehlbetrag.
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