
Im Stadtbuch wurden wichtige rechtlich verbindliche Anordnungen einer Stadtverwaltung aufgezeichnet. Sie kamen mit der wachsenden Selbständigkeit der mittelalterlichen Stadt (im 12. Jahrhundert) gegenüber dem Stadtherrn auf. Den Begriff prägte K. G. Homeyer (1861) in Anlehnung an die zeitgenössische Bezeichnung als liber civitatis, Statpuech e...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtbuch

ist das von einer Stadt für die Aufzeichnung wichtiger rechtlicher Geschehnisse geführte Buch. Es erscheint seit dem 13. Jh. Mit zunehmender Verschriftlichung treten mehrere besondere Bücher nebeneinander.Kroeschell, DRG 1, 2; Köbler, DRG 105, 125; Das Lübecker Oberstadtbuch, hg. v. Rehme, P., 1895; Beyerle, K., Die deutschen Stadtbücher, Dt....
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Stadtbuch, des -es, plur. die -bücher, ein Buch, worein die Statuten und Privilegien einer Stadt, ingleichen die Gerichtshandlungen, gerichtliche Bestätigungen, Verträge u.s.f. in derselben unter öffentlicher Authoritär, verzeichnet werden.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2065
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