Spesenbetrug Bedeutung

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Spesenbetrug

Spesenbetrug Logo #42834Von Spesenbetrug spricht man, wenn ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber bewusst höhere Spesen abrechnet, als tatsächlich angefallen sind. Der Spesenbetrug fällt unter § 263 StGB und ist daher strafbar.
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