
Zumeist im Zuge von neuemittierten Anleihen o.ä. den Banken oder institutionellen Anlegern überlassene Wertpapiere, die nicht vor Ablauf einer bestimmten Zeitspanne weiterveräußert werden dürfen. Der aufnehmenden Stelle wird für die Einhaltung dieser Verpflichtung meistens eine höhere als übliche Verzinsung garantiert.
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- Obligationen oder Aktien, die einer Sperrfrist unterliegen, z.B. Mitarbeiteraktien. - Wertpapiere, die auf einer Sperrliste figurieren, z.B. weil sie als verloren bzw. gestohlen gemeldet wurden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719
(Börse & Finanzen) Sperrstücke sind Teile einer Neuemission, die erst nach einem festgesetzten Zeitraum von institutionellen Anlegern an den Markt gebracht werden dürfen. Für die Einhaltung der Sperrverpflichtung wird den Banken und anderen Institutionen eine Vergütung gewährt. © Deutsches...
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https://www.onpulson.de/lexikon/4528/sperrstuecke/

Stücke einer Emission , die erst nach Ablauf einer bestimmten Frist wieder verkauft werden dürfen. Kommen die Stücke früher an den Markt und müssen sie dann vom Aussteller aufgenommen werden, ist die für die Übernahme der Sperrverpflichtung gewährte Vergütung ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Bei festverzinslichen Wertpapiere n wird ......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sperrst%C3%BCcke/sperrst%C3%BCcke.
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