
Seniorenkonvent, der Ältestenrat.
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Seniorenkonvent , eine aus dem studentischen Leben (s. Landsmannschaften) herübergenommene Bezeichnung für den aus den Delegierten der Fraktionen im deutschen Reichstag und im preußischen Abgeordnetenhaus gebildeten Ausschuß, welcher die Zahl der Vertreter jeder Fraktion in den Kommissionen, Fragen der Geschäftsordnung u. dgl. vereinbart.
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