
Unterschrift (auch Signatur, von lateinisch signatum „das Gezeichnete“ zu signum „Zeichen“) ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch eine natürliche Person mit mindestens dem Familiennamen; die Unterschriftsleistung ist zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften, die mindestens der Schriftform bedürfen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift

ist der zum Zwecke der Anerkennung des Inhaltes unter den Text einer Urkunde gesetzte, eigenhändig geschriebene Name eines Menschen. Das römische Altertum kennt, wenn auch spät, bereits die U. Die merowingische Königsurkunde weist vielfach eine eigenhändige U. des Königs auf, an deren Stelle später das Monogramm oder das Siegel (11 Jh.) trit...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Unterschrift, plur. die -en, die unter einem Dinge befindliche Schrift. Die Unterschrift eines Sinnbildes, im Gegensatze der Überschrift. In engerer Bedeutung, der unter einer Schrift gesetzte Nahme. Die Unterschrift eines Briefes, eines Befehles u.s.f. Ein Brief ohne Unterschrift, ohne ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1243

(signature) Von E - Mail - Programmen wird z.B. eine Signatur ans Ende einer E - Mail gefügt. Dies dient zur Identifizierung.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=U&id=21817&page=1

(signature) Von E - Mail - Programmen wird z.B. eine Signatur ans Ende einer E - Mail gefügt. Dies dient zur Identifizierung.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=U&id=21817&page=1

Unterschrift: Signatur Friedrichs II., des Großen Unterschrift, der Namenszug; im Recht der zum Zeichen des Einverständnisses mit dem Inhalt unter eine Urkunde gesetzte, eigenhändig geschriebene Name einer Person. Vornamen oder Pseudonyme sind Unterschriften, wenn sie die Identifizierung de...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Eigenhändige Namenszeichnung zur Anerkennung einer Urkunde.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Unterschrift , der unter eine Urkunde (s. d.) gesetzte Name des Ausstellers derselben. Bei Personen, welche nicht schreiben können, vertritt ein Handzeichen, gewöhnlich drei Kreuze, die Stelle der U. (s. Analphabeten). Wechselerklärungen, welche mittels Handzeichens vollzogen sind, haben nur dann Wechselkraft, wenn das Handzeichen gerichtlich od...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die eigenhändige Niederschrift des eigenen Namens (Namenszug) unter ein Schriftstück zur förmlichen Kenntlichmachung seines Urhebers, rechtlich bedeutsam z. B. bei der gesetzlichen Schriftform und – zusätzlich zum handgeschriebenen Text – beim eigenhändigen Testament. Ähnlich in Österreich und in der Schweiz.
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https://www.wissen.de//lexikon/unterschrift
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