[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. et neutr. im letztern Falle mit dem Hülfsworte haben, welches das Intensivum und Iterativum von schlecken ist, aber nur im gemeinen Leben gebraucht wird; Nieders slickern.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1871

In Anspielung auf die Praktiken des Unternehmens "Schlecker" bedeutet "schleckern", wenn Mitarbeiter entlassen werden und sie zu halbem Lohn über eine zwischengeschaltete Zeitarbeitsfirma wieder eingestellt werden
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42664
Keine exakte Übereinkunft gefunden.