[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schlachtvogt, des -es, plur. die -vögte, von Schlacht 1, in einigen Niederdeutschen Seestädten, derjenige, welcher die Aufsicht über die Schlacht, d. i. Schifflände, und über die an derselben liegenden Schiffe führet.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1657
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