[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. Gnade erweisen, Gnade widerfahren lassen Einen Missethäter begnadigen, ihm die verwirkte Strafe aus Gnade erlassen Einen mit einem Amte, mit einem Jahrgelde begnadigen, ihm solches als eine Gnade verleihen. Daher die Begnadigung, und das Begnadigungsrecht, das Recht, einen Mi...
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(Text von 1910) Begnadigen
1). Vergeben
2). Verzeihen
3). Begnadigen (von
Gnade, s. Art. 228) bedeutet die Erlassung der durch Urteil und Recht zuerkannten Strafe von einem Höheren, besonders von der höchsten Obrigkeit. Bei der Erlassung der Strafe findet eine doppelte Rücksicht statt. 1. Auf das R...
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