
betreibt, wer im stehenden Gewerbe alkoholische oder nichtalkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb einer S. ist ein Gaststättengewerbe (§ 1 I Nr. 1 GastG).
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Schankwirtschaft.htm

betreibt, wer im stehenden Gewerbe alkoholische oder nichtalkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb einer S. ist ein Gaststättengewerbe (§ 1 I Nr. 1 GastG).
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/S/Schankwirtschaft.html
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